Flächensparen im Straßenbau
Flächensparende Lösungen im Straßenbau
Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Diskussion zum schonenden Umgang mit Ressourcen gewinnt in den letzten Jahren die Forderung nach flächensparenden Lösungen im Straßenbau immer mehr an Gewicht. Mit dem sogenannten Gesamtgesellschaftlichen Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz – wurde dieser Belang auch im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz mit dem Satz „Dabei ist mit Grund und Boden sparsam umzugehen und die Flächeninanspruchnahme in Abwägung mit den Notwendigkeiten der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Schonung von Naturhaushalt und Landschaftsbild soweit wie möglich zu begrenzen.“
Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass künftig bei Bau und Unterhalt von Straßen den Belangen des Flächenschutzes in neuer Qualität Rechnung getragen wird. Es ist daher bei jedem Straßenbauvorhaben das Thema Flächensparen entsprechend zu behandeln und zu dokumentieren.
Dies bedeutet, dass zunächst neben der Flächeninanspruchnahme die gleichrangig genannten Belange Verkehrssicherheit und Schonung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes abzuwägen sind. Andere Belange können in einem zweiten Schritt berücksichtigt werden, müssen jedoch bei der Prüfung der Vertretbarkeit erhebliches Gewicht aufweisen, um sich gegenüber einer weniger Fläche in Anspruch nehmenden Lösung durchzusetzen.
Die Verkehrssicherheit hingegen ist gleichrangig zum Flächensparen einzuordnen. Die erreichbaren Vorteile sind jedoch aufgrund des in der Regel damit verbundenen reduzierten Ausbaustandards stets hinsichtlich der Auswirkungen auf Verkehrssicherheit und Lebenszyklus zu bewerten.
Vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr wurde mittlerweile ein Leitfaden für Umwelt- und ressourcenschonenden Straßenbau aufgelegt, der sich an die staatlichen und kommunalen Bauverwaltungen als Baulastträger des öffentlichen Straßennetzes richtet. Der Leitfaden soll für den bestandsnahen Straßenbau Planungshinweise für einen umwelt- und ressourcenschonenden, angemessenen und wirtschaftlichen Ausbaustandard geben. Damit einher gehen muss jedoch auch eine spürbare Verbesserung der Verkehrssicherheit, wenn gleich auf einem gegebenenfalls niedrigeren, vertretbaren Niveau. Die mit einem reduzierten Ausbaustandard verbundenen Einschränkungen bei der Verkehrsqualität (z.B. punktuelle Geschwindigkeitsbeschränkungen) sind gegebenenfalls hin zu nehmen.
Bei der Anwendung des technischen Regelwerks kann davon ausgegangen werden, dass die Planung technisch einwandfrei ist. Das Regelwerk ist jedoch nicht starr anzuwenden, es bietet vielmehr in konkreten Einzelfällen Spielräume, die ausnahmsweise angemessene Abweichungen zulassen. Das Ausnutzen dieser Spielräume oder erforderlichenfalls das Abweichen von den Vorgaben liegt in der Verantwortung aller am Planungsprozess Beteiligten. Dabei ist bei der Anwendung der technischen Regelwerke schrittweise vorzugehen:
- Spielräume zur Minimierung innerhalb der Richtlinien konsequent nutzen.
- Abweichungen von Soll-Bestimmungen sind möglich, müssen aber begründet und abgewogen sein.
- Abweichungen von Muss-Bestimmungen sind nur ausnahmsweise möglich, bedürfen dabei einer besonders sorgfältigen Begründung und Abwägung.
Im Vordergrund stehen hier die Verkehrssicherheit und die konkrete Verkehrsbedeutung der Straße. Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob zusätzlich straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen veranlasst sind.