Wohnraumförderung

Mit der Wohnraumförderung trägt der Freistaat Bayern entscheidend dazu bei, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen. Die bayerische Wohnraumförderung hat dabei nicht nur die Großstädte im Fokus. Auch für den ländlichen Raum ist die Förderung der Wohneigentumsbildung ein wichtiger sozialer Auftrag. Wohneigentum ist dort auch Haltefaktor gerade für junge Familien.

Wohnraumförderung

In der Mietwohnraumförderung gibt es zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden einen Fördervorrang für Maßnahmen, die auf innerörtlichen Flächen erstellt werden oder die vorhandene Bausubstanz nutzen. Dies umfasst beispielsweise die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden oder den Erwerb von bereits bestehenden Immobilien. Zudem werden vorrangig Vorhaben gefördert die auf brachliegenden, ehemals baulich genutzten Flächen entstehen oder im Rahmen einer angemessenen Verdichtung oder Ergänzung bestehender Siedlungsgebiete durchgeführt werden sollen. Mietwohnraumförderung ist zudem ausschließlich in Mehrfamilienhäusern unter der Einhaltung von Maximalgrößen für Wohneinheiten möglich. Geförderte Mietwohngebäude stellen so eine äußerst flächeneffiziente Wohnbauform dar.

 

Wohnraumförderbestimmungen 2023

Im Rahmen des Wohnbau-Boosters Bayern wurden die Konditionen in den Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023) im Mai 2023 umfangreich verbessert. Unter anderem wird beim Bau von Mietwohnungen im Ortskern nun ein extra Zuschuss von bis zu 100 Euro pro Quadratmeter gewährt. Zudem wurden die Anforderungen zur Inanspruchnahme des Förderbausteins „drauf und dran – nachhaltig erneuern und erweitern“ vereinfacht und der Zuschuss von 125 auf bis zu 150 Euro je m² angehoben. Auf diese Weise werden effektiv Anreize zur innerörtlichen Nachverdichtung und Bestandsnutzung gesetzt.

 

Bayerisches Modernisierungsprogramm

Mit dem Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayMod) unterstützt der Freistaat Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Mietwohngebäuden, beispielsweise den altersgerechten bzw. barrierefreien Umbau oder energetische Maßnahmen. Die Förderkonditionen wurden zuletzt zum 14. April 2023 erheblich verbessert.

 

Kommunales Wohnraumförderprogramm

Setzen Kommunen selbst innerörtliche Maßnahmen um, können sie die Fördermöglichkeiten des Kommunales Wohnraumförderprogramms (KommWFP) nutzen. Förderfähig sind der Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen sowie der Umbau zu Mietwohnungen. Auch der Gebäudeerwerb kann gefördert werden, wenn er im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen steht. Der maximale Zuschuss für Maßnahmen im Bestand wurde im Mai 2023 von 30 auf 40 Prozent der Gesamtkosten angehoben.Die Gemeinden können mit dem Programm somit gezielt in ihren innerörtlichen Gebäudebestand investieren. Statt neue Baulandflächen auszuweisen, können so leer stehende Gebäude zum Wohnen umgenutzt werden.

 

Eigenwohnraumförderung

In der Eigenwohnraumförderung wird ein ergänzender Zuschuss beim Erwerb einer Bestandsimmobilie in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. Im Rahmen des Wohnbau-Boosters Bayern wurde der Maximalbetrag im Mai 2023 von 30.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben. Der Zuschuss setzt den Anreiz, bestehende Immobilien zu nutzen und dadurch die Versiegelung durch Neubau zu reduzieren. In der Eigenwohnraumförderung werden mittlerweile erheblich mehr Bestandswohnungen als Neubauten gefördert. Die Förderstrategie geht also nachweislich auf und trägt aktiv zu einem geringeren Flächenverbrauch bei.

 

Studierendenwohnraumförderung

Auch bei der Förderung von Wohnraum für Studierende sollen zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden vorrangig Vorhaben gefördert werden, bei denen vorhandene Bausubstanz genutzt wird, bei denen auf brachliegenden, ehemals baulich genutzten Flächen oder im Rahmen einer angemessenen Verdichtung oder Ergänzung bestehender Siedlungsgebiete gebaut wird. Dementsprechend sind neben Neubauten auch Erweiterungen, Gebäudeänderungen oder Ersatzneubauten zuwendungsfähig.