Zuschüsse für modellhafte städtebauliche Planungen und Forschungen
Planungszuschüsse des Landes dienen der Erarbeitung modellhafter städtebaulicher Untersuchungen und Planungen, die von allgemeinem Interesse sind.
Zielgruppe: | Natürliche / Juristische Personen, Gemeindeverbünde, Gemeinden |
Thema: | Modellvorhaben, Interkommunale Zusammenarbeit |
Planungszuschüsse - Zuschüsse des Landes für modellhafte städtebauliche Planungen und Forschungen
Planungszuschüsse des Landes dienen der Erarbeitung modellhafter städtebaulicher Untersuchungen und Planungen, die von allgemeinem Interesse sind. Förderschwerpunkte sind im Besonderen energieeffiziente, flächensparende und verkehrsvermeidende Siedlungskonzepte sowie Konzepte zur interkommunalen Zusammenarbeit, innovative Formen der Bürgerbeteiligung und Strategien zum Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels.
Zielgruppe
- Gebietskörperschaften
- Planungsverbände und Zweckverbände mit Planungsaufgaben sowie an Forschungsstellen
Art der Förderung
- zweckgebundene Zuschüsse
Fördervoraussetzungen
- Modellhafter, übertragbarer Ansatz
Förderhöhe
- Bis zu 60% der zuwendungsfähigen Kosten
Förderdauer
- Einmalige Förderung
Fördergeber
- Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Ablauf und Fristen
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Sachgebiete 34 der Bezirksregierungen.
Weiterführende Links / Downloads
Planungszuschüsse - Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Die Regierungen sind für Beratung der Planungszuschüsse zuständig. Die Bewilligung erfolgt nach Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr durch die Regierungen.
Weitere Informationen zu den Zuschüssen für modellhafte städtebauliche Planungen und Forschungen erhalten Sie beim: