Förderung Regionaler Initiativen und Sonderförderung Flächensparen

Sowohl im Rahmen der Regelförderung (Regionale Initiativen – Handlungsfeld Siedlungsentwicklung), als auch durch die Sonderförderung „Flächensparen“ werden entsprechende Projekte finanziell unterstützt

Zielgruppe: Landkreise und kreisfreie Städte
Thema: Sanierung, Nachverdichtung

Inhalt

  • Mit dem Regionalmanagement werden innovative Projekte Regionaler Initiativen in zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung gefördert. Ein zentrales Handlungsfeld ist dabei die nachhaltige Siedlungsentwicklung (z.B. Innenentwicklung, alternative Wohnformen). Weitere Handlungsfelder sind demographischer Wandel, Wettbewerbsfähigkeit, regionale Identität und Klimawandel.
  • Regionen, in denen aktuell keine Regionale Initiative eingerichtet ist, können einmalig Fördermittel für die Erarbeitung einer querschnittsorientierten regionalen Entwicklungsstrategie erhalten.

Zuwendungsempfänger

  • Regionale Initiativen auf Kreis- und Regionsebene (Regionalmanagement, Regionalmarketing, Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte)

Art der Förderung

  • Projektförderung: Anteilsfinanzierung der Personal- und Sachkosten

Fördervoraussetzungen

  • Eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ist erforderlich. Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Projekt müssen mehr als 10.000 Euro und je Antrag mehr als 25.000 Euro betragen.
  • Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, den jeweiligen Regionalplänen und vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien.
  • Beitrag zur querschnittsorientierten Regionalentwicklung und Abstimmung mit Projekten vorhandener Entwicklungsinitiativen.
  • Vor der Antragsstellung ist ein Beratungsgespräch mit der jeweiligen Bezirksregierung und dem StMWi durchzuführen. Zudem muss für jeden Bewilligungszeitraum ein Evaluationskonzept erarbeitet werden.

Förderhöhe

Regionale Initiativen - Regelförderung

  • Fördersatz von 50 – 90 %
    • Der Basisfördersatz beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kumulative Erhöhung wie folgt:
      • Räumlicher Wirkungskreis mehrheitlich im ländlichen Raum: + 10 %
      • Räumlicher Wirkungskreis mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf: + 20 %
      • Räumlicher Wirkungskreis geht über einen Landkreis hinaus: + 10 %
  • 100.000 – 150.000 Euro Regelförderung pro Projektjahr für Regionalmanagements/Regionalmarketings
    • Die Regelförderung beträgt grundsätzlich bis zu 100.000 Euro pro Projektjahr. Höhere Förderungen möglich wie folgt:
      • Räumlicher Wirkungskreis mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf: bis zu + 50.000 Euro / Projektjahr
      • Räumlicher Wirkungskreis von mehr als zwei vollständigen Landkreisen bzw. dauerhafte Zusammenarbeit in einem Regionalen Planungsverband: bis zu + 50.000 Euro /Projektjahr
  • Bis zu 150.000 Euro Regelförderung pro Projektjahr für Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte

Regionale Initiativen - Sonderförderung

  • Ergänzend zur Regelförderung bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr für flächensparende Projekte im Rahmen der Sonderförderung Flächensparen
  • Bis zu 150.000 Euro pro Projektjahr im Rahmen der Sonderförderung Transformationsprozesse
    • Unabhängige Sonderförderung für bis zu drei Jahre für bestehende oder neu eingerichtete Regionale Initiativen, deren räumlicher Wirkungskreis durch gravierende wirtschaftliche Umbrüche mit erheblichen Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsverhältnisse gekennzeichnet ist.

Förderdauer

  • Regionale Initiativen: Max. 3 Jahre, Anschlussförderung von max. 3 weiteren Jahren sind möglich
  • Entwicklungsstrategie: max. 2 Jahre

Fördergeber

  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ablauf und Fristen

  • Die Förderrichtlinie Landesentwicklung ist am 01.01.2021 in Kraft getreten und tritt am 31.12.2023 außer Kraft
  • Vollständige Antragsunterlagen sind sechs Wochen vor Beginn der angestrebten Förderung dem StMWi vorzulegen.

Sonstige Hinweise

  • Doppelförderungen sind ausgeschlossen

Weiterführende Links / Downloads

Weitere Förderungen