LEADER
Mit dem EU-Programm LEADER unterstützt Bayern innovative Ideen und Projekte, die zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes beitragen. Die Leitlinien sind dabei Bürgerbeteiligung, Wertschöpfung, Vernetzung und Nachhaltigkeit. Dabei werden im Sinne des Flächensparens unter anderem verschiedene Projekte zum Erhalt alter Bausubstanzen umgesetzt.
Zielgruppe: | Regionale Zusammenschlüsse, Landkreise und kreisfreie Städte, Gemeindeverbünde |
Thema: | Interkommunale Zusammenarbeit, Innenentwicklung und Ortskernstärkung |
Inhalt
LEADER unterstützt Lokale Aktionsgruppen (LAGs) bei der Erstellung und Umsetzung ihrer lokalen Entwicklungsstrategien.
- Das Förderspektrum umfasst folgende Themen:
- Natur/Umwelt
- Klima/Energie
- Land- und Forstwirtschaft
- Freizeit/Tourismus
- Bildung
- Kultur/kulturelles Erbe
- Soziales/Demographie
- Wirtschaftliche Entwicklung
- Lebensqualität/Grundversorgung
- Gesundheit/Erholung
- Gefördert werden:
- Projekte zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie einer LAG
- Gebietsübergreifende oder transnationale Zusammenarbeit zwischen LAGs
- LAG-Management
Zuwendungsempfänger
- Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).
- Lokale Aktionsgruppen (LAGs)
Art der Förderung
- Projektförderung (Zuschuss)
Fördervoraussetzungen
- Das Projekt muss von der LAG ausgewählt werden und der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen, es darf sich dabei nicht um die Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften handeln.
- Zuwendungen können nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.
- Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen ist nur in Einzelfällen möglich.
Förderdauer
- Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich zwei Jahre.
Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ablauf und Fristen
- Jedes Projekt ist zunächst der LAG zur Bewertung vorzulegen.
- Der Förderantrag ist beim örtlichen für LEADER zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen.
- Anträge auf Förderung nach der LEADER-Richtlinie können bis zum 31.12.2022 gestellt werden.
Weiterführende Links / Downloads
LEADER in Bayern – Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
LEADER 2014-2022 – Förderanträge und Merkblätter – Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
LEADER-Koordinatoren an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Sie beraten die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) bei der Erstellung und Umsetzung ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie, unterstützen Entwicklungsprozesse und die Vernetzung der verschiedenen Partner in der Region, beraten Antragsteller bei der Planung und Umsetzung von Projekten. Sie stimmen Projekte, die andere Fachbereiche im ländlichen Raum berühren, mit den betroffenen Behörden ab, klären Zuständigkeiten für Projekte und verfassen zu jedem LEADER-Förderantrag eine Stellungnahme.