Förderung interkommunaler Zusammenarbeit
Mit der Förderung wird ein Zuschuss für neue und vorbildhafte Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit gewährt.
Zielgruppe: | Gemeindeverbünde |
Thema: | Modellvorhaben, Interkommunale Zusammenarbeit |
Neue und vorbildhafte Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit
Mit der Förderung wird ein Zuschuss für neue und vorbildhafte Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit gewährt. Gemeinsam lassen sich zahlreiche kommunale Aufgaben besser, schneller, wirksamer, in größerer Vielfalt und wirtschaftlicher erledigen, so dass nicht nur die Kommunen durch Synergieeffekte profitieren, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger durch ein verbessertes Leistungsangebot. Im Zusammenhang mit dem Flächensparen können z.B. Kooperationen im Bereich Innenentwicklung, Bauleitplanung oder gemeinsame Gewerbegebiete gefördert werden.
Inhalt
- Gefördert werden neue Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit
Zuwendungsempfänger
- Zuwendungsempfänger sind alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen mit Sitz in Bayern.
Art der Förderung
- Projektförderung
Fördervoraussetzungen
- Gefördert werden können nur neue Kooperationsprojekte; das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein (Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages).
- Es muss ein entsprechender Beschluss der Entscheidungsgremien der beteiligten Kommunen vorliegen, in dem die Aufgaben, die Gegenstand der Kooperation sein sollen, und die mit dem Kooperationsprojekt angestrebten Ziele festgelegt werden.
- Die Zusammenarbeit in den vorgesehenen Aufgabenfeldern soll sich auf wesentlich Bereiche des Verwaltungshandelns, die mit personellen, strukturellen oder organisatorischen Veränderungen bei den an der Kooperation Beteiligten verbunden sind, beziehen; sie soll Vorbildcharakter für das Handlungspotential interkommunaler Zusammenarbeit haben.
- Das Kooperationsprojekt ist dauerhaft einzurichten, mindestens jedoch für 5 Jahre.
- Durch die Zusammenarbeit soll eine Einsparung der personellen und sächlichen Ausgaben in den kooperierenden Aufgabenbereichen von mindestens 15 % pro Jahr erzielt werden. Dabei bleibt die Senkung der Ausgaben durch die Zuwendung selbst außer Betracht.
- Eine Förderung entfällt, wenn für das Projekt andere Mittel des Freistaats Bayern in Anspruch genommen werden.
- Kooperationsprojekte mit weniger als 5.000 Euro zuwendungsfähigen Ausgaben werden nicht gefördert.
Förderhöhe
- Die Regelzuwendung beträgt 50.000€ Euro, max. 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Eine erhöhte Förderung von bis zu 90.000€ Euro wird gewährt, wenn der Antragsteller und die Mehrheit der Kooperationspartner dem (Teil-)Raum mit besonderem Handlungsbedarf entsprechend dem Landesentwicklungsprogramm Bayern angehören.
Förderdauer
- Einmalige Förderung pro Projekt
Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration
Ablauf und Fristen
- Eine Beantragung der Projektförderung ist jederzeit möglich. Der Beginn der Maßnahmen darf jedoch erst nach der Bewilligung der Förderung erfolgen.