Denkmalschutz - Förderung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
Der deutsche Staat gewährt Denkmaleigentümern Steuervergünstigungen, um das Engagement zur Erhaltung von Denkmälern und bestimmten anderen Kulturgütern zu erleichtern. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege vergibt zudem in begrenztem Umfang direkte Zuschüsse.
Zielgruppe: | Natürliche / Juristische Personen, Gemeinden |
Thema: | Sanierung |
Inhalt
Für die Innenentwicklung im Sinne des Flächensparens ist die Sanierung und (neue) Nutzung bestehender Bausubstanz und die damit verbundene Attraktivitätssteigerung der Ortskerne von großer Bedeutung.
Um Denkmäler für die Zukunft zu bewahren, sind oft handwerklich besonders anspruchsvolle und damit kostenintensive Maßnahmen notwendig. Der deutsche Staat gewährt Denkmaleigentümern Steuervergünstigungen u. a. nach §§ 7i, 10f, 11b und 10g des Einkommenssteuergesetzes, um das Engagement zur Erhaltung von Denkmälern und bestimmten anderen Kulturgütern zu erleichtern.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege vergibt zudem in begrenztem Umfang direkte Zuschüsse:
- Für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Denkmälern können Zuschüsse gewährt werden.
- Gefördert werden nur Maßnahmen, die bedingt durch denkmalpflegerische Auflagen den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen.
Zuwendungsempfänger
- Privatpersonen
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Kirchen
Art der Förderung
- Projektförderung
Fördervoraussetzungen
- Grundlegende Voraussetzung für die Beantragung von Zuschüssen für Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden ist die Denkmaleigenschaft des Gebäudes
- Zuschüsse werden nur gewährt, wenn die Maßnahme vorab mit dem Landesamt abgestimmt wurde
Förderhöhe
- Mindestens 10% Eigenanteil an den Kosten
- Höhe der Förderung ist abhängig von der Bedeutung und Dringlichkeit des Vorhabens, der Finanzkraft des Eigentümers/der Eigentümerin und der verfügbaren Haushaltsmittel
Förderdauer
- Einmalige Förderung pro Projekt
Fördergeber
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Ablauf und Fristen
- Eine Beantragung der Projektförderung ist jederzeit möglich. Der Beginn der Maßnahmen darf jedoch erst nach der Bewilligung der Förderung erfolgen.
- Die Maßnahme muss noch im gleichen Jahr, in dem der Zuschuss bewilligt wurde, umgesetzt werden
Sonstige Hinweise
Grundsätzlich ist vor Beginn der Maßnahme eine detaillierte Abstimmung mit dem zuständigen Gebietsreferenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege Voraussetzung. Eine baurechtliche Genehmigung der Maßnahme durch die Baubehörde ersetzt diese Abstimmung nicht.
Zuschüsse der Denkmalpflege dürfen mit anderen Zuschüssen gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Daher ist es zulässig, wenn Sie zugleich Mittel aus anderen Förderprogrammen beantragen.
Für besonders gefährdete Objekte kommt auch eine Förderung aus dem Entschädigungsfonds in Frage. Sie setzt allerdings u.a. voraus, dass dem Denkmaleigentümer die Übernahme der vollen Instandsetzungskosten wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann.
Weiterführende Links / Downloads
Homepage des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
Antragsformular (PDF) zum Download