Eigenwohnraumförderung
Der Freistaat Bayern und die BayernLabo unterstützen Privatpersonen, vor allem mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen, beim Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung.
Zielgruppe: | Natürliche / Juristische Personen |
Thema: | Konversion und Revitalisierung von Brachflächen, Innenentwicklung und Ortskernstärkung |
Inhalt
Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms bietet der Freistaat Bayern Privatpersonen mit niedrigem bis durchschnittlichen Einkommen beim Bau oder Kauf von Eigenwohnraum finanzielle Unterstützung. Grundsätzlich ist das Wohnungsbauprogramm nur begrenzt auf den Aspekt des Flächensparens ausgerichtet – für den Erwerb von vorhandenem Wohnraum, für einen Ersatzneubau und für einen Neubau auf einer Konversionsfläche oder innerörtlichen Brachfläche wird jedoch ein zusätzlicher Zuschuss gewährt.
Zuwendungsempfänger
- Privatpersonen, insb. Familien
Art der Förderung
- Zinsgünstiges Darlehen für die Finanzierung von Immobilien und weitere Zuschüsse
Fördervoraussetzungen
- Förderung nur für Haushalte unter einer vorgegebenen Einkommensgrenze bezogen auf das Jahresbruttoeinkommen
Förderhöhe
Darlehen
- Bau und Ersterwerb: bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
- Zweiterwerb: bis zu 40 % der förderfähigen Kosten.
- Zinsen: 0,5 % jährlich auf 15 Jahre (danach wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst).
- Einmalige Verwaltungskosten: 1 % jährlich im ersten und zweiten Jahr.
- Tilgung: 1 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem dritten Jahr, 2 % zuzüglich ersparter Zinsen bei Immobilien, die älter als 40 Jahre sind.
- Die Darlehensleistungen sind monatlich am Monatsende zu entrichten.
- Das Darlehen wird durch Bestellung einer Grundschuld am Haus oder der Wohnung abgesichert.
- Eigenleistung: Die Eigenleistung sollte 25 % der Gesamtkosten, davon mindestens 15 % der Gesamtkosten in Form von eigenem Geld und/oder einem eigenen Grundstück erbracht werden. Darüber hinaus können auch eigene Bauleistungen (Selbsthilfe) eingebracht werden.
- Auszahlung: 100 % (in Teilraten nach Baufortschritt bzw. Abwicklung des Kaufvertrags); Beantragung bei den Bewilligungsstellen.
Kinderzuschuss
- Pro Kind einmalig 5.000 Euro
Weiterer Zuschuss
- In Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 Euro beim Erwerb von vorhandenem Wohnraum für einen Ersatzneubau oder für einen Neubau auf einer Konversions- bzw. innerörtlichen Brachfläche.
• 15 Jahre
Fördergeber
- Freistaat Bayern; Beantragung bei den örtlich zuständigen Landratsämtern oder kreisfreien Städten
Ablauf und Fristen
- Der Antrag muss noch vor Baubeginn bzw. Kaufvertragsabschluss gestellt werden. Die Förderanträge werden individuell geprüft.
Weiterführende Links / Downloads
Förderung von Wohneigentum (bayern.de)
Homepage mit allgemeien Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zur Förderung von Wohneigentum.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Homepage mit allgemeien Informationen der Bayern Labo zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm.
Kurzinformation Wohnraumförderung - Übersicht (bayern.de)
Kurzinformation (PDF) zur Wohnraumförderung - Übersicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Kurzinformation Bayern Labo Wohnungsbauprogramm
Kurzinformation (PDF) Wohnungsbauprogramm der Bayern Labo.
Produktinformationsblatt Bayern Labo zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm
Allgemeine Produktinformation (PDF) der Bayern Labo zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum.
Merkblatt Förderung von Eigenwohnraum (bayern.de)
Merkblatt (PDF) - Materialien zum Wohnungsbau - Förderung von Eigenwohnraum des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnung, Bau und Verkehr
Broschüre Eigenwohnraum-Förderprogramme der Bayern Labo
Broschüre (PDF) - Kinderleicht ins eigene Heim - Eigenen Wohnraum schaffen - mit den Förderprogrammen des Freistaates Bayern und der BayernLabo.