Beispiel für kommunale Bau- und Sanierungsförderungsprogramme
Stadt Freyung - Förderprogramm für Investitionen zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz
Zielgruppe: | Gemeinden |
Thema: | Innenentwicklung und Ortskernstärkung, Sanierung, Umnutzung |
Stadt Freyung - Förderprogramm für Investitionen zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz
Das kommunale Förderprogramm der Stadt Freyung gewährt Zuwendungen für Investitionen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener Bausubstanz, um erhaltenswerte leerstehende Gebäude zu revitalisieren. Damit soll einer Bevölkerungsabwanderung und einer Verödung der Innenbereiche entgegengewirkt werden.
Inhalt
Förderfähig ist eine Investition in die Bausubstanz von Gebäuden, die zu Wohnzwecken, zu Gewerbezwecken oder zu sonstigen Zwecken (z.B. landwirtschaftliche Nutzung) genutzt wurden und die einer neuen Wohn- oder Gewerbenutzung zugeführt werden sollen. Die für die Investition notwendigen Planleistungen sind ebenfalls förderfähig. Der Erwerb beweglicher Ausstattung ist nicht förderfähig. Wird ein Gebäude abgebrochen und dafür ein Ersatzgebäude errichtet, ist dies auch förderfähig.
Zuwendungsempfänger
- Antragsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person, die im Geltungsbereich Eigentümer eines förderfähigen Anwesens ist.
Art der Förderung
- Zuschüsse
Fördervoraussetzungen
- Der räumliche Geltungsbereich ist auf das Gemeindegebiet der Stadt Freyung beschränkt.
- Das Gebäude muss mindestens drei Monate leerstehend (Nachweis über Daten des Einwohnermeldeamtes) sowie mindestens 40 Jahre alt sein.
- Die Nutzung des Gebäudes hat nach Vorlage der Investitionsrechnungen mindestens fünf Jahre lang so zu erfolgen, wie es nach den Antragsunterlagen geplant war und nach den Förderrichtlinien zulässig ist. Sollte innerhalb dieser Frist eine Weiterveräußerung erfolgen oder das Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden, so ist der Zuschuss anteilig zu erstatten.
- Die äußere Gestaltung des Gebäudes ist mit der Stadt abzustimmen, diese hält es sich ggf. vor, die Fördersumme zu reduzieren bzw. zu streichen.
- Voraussetzung ist, dass am Gebäude bauliche Investitionen durchgeführt werden, die mindestens viermal so hoch wie der zu gewährende Zuschuss sind. Eigenleistungen sind nicht förderfähig, hierbei kann lediglich der Materialerwerb gefördert werden.
Förderhöhe
- Bemessungsgrundlage für die Förderung ist die sich aufgrund der neuen Nutzung ergebende beitragspflichtige Geschossfläche auf der Grundlage der jeweils gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Freyung.
- Förderbetrag von 50,00 Euro je m² Geschossfläche (erhöht sich pro Kind um 10 %, jedoch höchstens um 30 %), max. 10.000 Euro je Anwesen
- Die Erhöhung gilt für Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung lebend geboren sind oder innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Antragstellung geboren werden, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nach Durchführung der Investitionen mit dem Antragsteller im geförderten Objekt wohnen. Bei einer gewerblichen Nutzung des Objekts kann kein Kinderbonus gewährt werden.
Fördergeber
- Stadt Freyung
- Das Förderprogramm ist zum 01.08.2019 in Kraft getreten und gilt zeitlich begrenzt bis zum 31.12.2025.
- Verfahrensablauf:
- Schriftlicher Antrag
- Vor-Ort-Termin
- Abschluss einer Fördervereinbarung mit der Stadt Freyung
- Beginn der Maßnahmen erst nach Gegenzeichnung der Fördervereinbarung
- Nachweis über Fertigstellung der Baumaßnahme
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen im Geltungsbereich ist zulässig.
Weiterführende Links / Downloads
Antragsformular (PDF auf externem Server) der Stadt Freyung - Förderprogramm für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz
Förderprogramm (PDF auf externem Server) der Stadt Freyung für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz
Informationen (PDF auf externem Server) der Stadt Freyung zum Förderprogramm für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz